Erst die Berechnungsgrundlage macht einen Prozentsatz verständlich.
Die Kassenleistung einordnen
Bei gesetzlich Versicherten richtet sich der Festzuschuss zum Zahnersatz nach dem Befund und der zugehörigen Regelversorgung. Eine aufwendigere Versorgung führt nicht automatisch zu einem entsprechend höheren Zuschuss. Deshalb sollten Sie Behandlungskosten, Kassenleistung und möglichen Eigenanteil getrennt betrachten.
Weiterlesen: KZBV: Festzuschuss und EigenanteilDen Bezugspunkt finden
Eine Zusatzversicherung kann ihre Quote beispielsweise einschließlich der Kassenleistung darstellen. Das ist etwas anderes als eine Erstattung eines Anteils vom verbleibenden Eigenanteil. Die Verbraucherzentrale weist auf diesen Unterschied hin. Lesen Sie zudem, welche Kosten als erstattungsfähig anerkannt werden. Ein hoher Prozentsatz kann mit weiteren tariflichen Grenzen verbunden sein.
Weiterlesen: Verbraucherzentrale: Zahnzusatzversicherung – Risiken und VorteileMit einem eigenen Kostenbild arbeiten
Bitten Sie um eine Aufschlüsselung anhand der geplanten Behandlung. Welche Positionen sind berücksichtigt? Welche Beträge werden angerechnet? Welche Grenze würde im betreffenden Jahr greifen? Nutzen Sie das Rechenbeispiel unten ausschließlich zum Verständnis der unterschiedlichen Berechnungsweisen. Es ist kein Tarif und sagt nichts über die Erstattung Ihrer persönlichen Behandlung aus.
MITNEHMEN INS GESPRÄCH
Ihre kurze Checkliste.
- Nach der Berechnungsgrundlage fragen.
- Kassenleistung und Zusatzleistung getrennt ansehen.
- Staffeln und erstattungsfähige Kosten mitprüfen.
Quellen & Einordnung
- KZBV: Festzuschuss und Eigenanteil
- Verbraucherzentrale: Zahnzusatzversicherung – Risiken und Vorteile
Recherche- und Bearbeitungsstand: 03.10.2026. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Vertragsprüfung. Tarifleistungen und Voraussetzungen können sich unterscheiden. Anbieterquellen dienen zur Einordnung einzelner Produktmerkmale; eine Empfehlung ist damit nicht verbunden.