Deutsche Familienversicherung · Zahnzusatzversicherung
ZahnSchutz Premium 90
ZahnSchutz Premium 90 von Deutsche Familienversicherung: die erfassten Leistungen und wichtigen Grenzen im Überblick.
Versicherer: DFV Deutsche Familienversicherung AG · Tarifbezeichnung: ZahnSchutz Premium 90
Persönliches AngebotBeitrag und persönliche Annahmevoraussetzungen klären wir gemeinsam.
Die Angaben stammen aus dem erfassten Tarifbestand. Änderungen seit dem Dokumentstand sind möglich; maßgeblich sind die aktuellen Vertragsunterlagen.
Alle 5 Leistungsbereiche
01 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnersatz und Implantate
- Krone
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Teilkrone
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Brücke
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Prothese
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Implantat
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Implantatgetragener Zahnersatz
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Knochenaufbau
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Keramikverblendung
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Funktionsanalyse
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Funktionstherapie
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Inlay
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Onlay
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
02 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnbehandlung und Vorsorge
- Kunststoff-/Kompositfüllung
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Wurzelbehandlung
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Parodontalbehandlung
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Aufbiss-/Knirscherschiene
- 90 % der nach GKV-/Kostenträgerleistung verbleibenden erstattungsfähigen Kosten. Keine oder nicht beanspruchte Vorleistung: 30 % fiktiver Abzug (Ausnahme Implantate). Unfallbedingt 100 % des verbleibenden Betrags.
- Professionelle Zahnreinigung
- 100 %, gemeinsam mit Zahnaufhellung maximal 180 EUR je Kalenderjahr.
03 / LEISTUNGSDETAILS
Kieferorthopädie
- KFO Kinder/Jugendliche
- 90 % der nach GKV verbleibenden Kosten, KIG 1–5, ohne Altersgrenze. Ohne GKV-Vorleistung maximal 1800 EUR je Versicherungsfall; Unfallausnahme.
- KFO KIG 1–2
- 90 % der nach GKV verbleibenden Kosten, KIG 1–5, ohne Altersgrenze. Ohne GKV-Vorleistung maximal 1800 EUR je Versicherungsfall; Unfallausnahme.
- KFO KIG 3–5
- 90 % der nach GKV verbleibenden Kosten, KIG 1–5, ohne Altersgrenze. Ohne GKV-Vorleistung maximal 1800 EUR je Versicherungsfall; Unfallausnahme.
- KFO Erwachsene
- 90 % der nach GKV verbleibenden Kosten, KIG 1–5, ohne Altersgrenze. Ohne GKV-Vorleistung maximal 1800 EUR je Versicherungsfall; Unfallausnahme.
04 / LEISTUNGSDETAILS
Weitere Zahnleistungen
- Bleaching
- 100 % einmal innerhalb von drei Kalenderjahren; im gemeinsamen Prophylaxe-Budget von 180 EUR des betreffenden Kalenderjahrs.
- Schmerz-/Angstausschaltung
- 90 % der verbleibenden Kosten im Zusammenhang mit versicherter Zahnbehandlung, Zahnersatz oder KFO; jeweilige Leistungsgrenzen gelten.
05 / LEISTUNGSDETAILS
Leistungsstaffel in den ersten Jahren
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Zusammen maximal 1575 EUR in den ersten 12 Monaten. Ab Versicherungsbeginn; Prophylaxe zusätzlich. Unfallbedingte Aufwendungen ausgenommen.
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Zusammen maximal 3150 EUR in den ersten 24 Monaten. Ab Versicherungsbeginn; Prophylaxe zusätzlich. Unfallbedingte Aufwendungen ausgenommen.
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Zusammen maximal 4725 EUR in den ersten 36 Monaten. Ab Versicherungsbeginn; Prophylaxe zusätzlich. Unfallbedingte Aufwendungen ausgenommen.
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Zusammen maximal 6300 EUR in den ersten 48 Monaten. Ab Versicherungsbeginn; Prophylaxe zusätzlich. Unfallbedingte Aufwendungen ausgenommen.
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Danach entfällt diese Anfangsbegrenzung; besondere Leistungsbudgets bleiben bestehen. Ab Versicherungsbeginn; Prophylaxe zusätzlich. Unfallbedingte Aufwendungen ausgenommen.
VOR DER ENTSCHEIDUNG LESEN
Wichtige Grenzen und Voraussetzungen
- Tarifbedingungen
- Keine Wartezeit und keine Gesundheitsfragen im aktuellen öffentlichen Antragsweg. GKV-Mitgliedschaft erforderlich.
- Tarifbedingungen
- Vor Vertragsschluss erkrankte, fehlende oder noch nicht dauerhaft ersetzte Zähne, vorhandene Fehlstellungen und bereits angeratene/begonnene Behandlungen unterliegen den Ausschlüssen nach Ziffer 6.
- Tarifbedingungen
- Erstattung bis zu den Höchstsätzen GOZ/GOÄ; Beitrag altersabhängig, Wechsel der Altersstufe ab Folgemonat.
Erstattungsprozente beziehen sich auf den jeweils tariflich festgelegten Umfang. Gesetzliche Kassenleistungen, Höchstbeträge und weitere Bedingungen können die Auszahlung beeinflussen. Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen müssen vor Abschluss geklärt werden.
NACHVOLLZIEHBAR NACHLESEN
Quellen und Dokumentstand
Technischer Datenexport (keine erneute Tarifprüfung): 22.10.2026. Verlinkte Dokumente können einen abweichenden Ausgabestand haben. Ein Link allein ist keine Bestätigung sämtlicher Angaben.
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Redaktioneller Überblick ausgewählter Zusatzversicherungen; kein vollständiger Marktvergleich. Leistungen gelten unter den jeweiligen Tarifbedingungen und Grenzen. Ihren aktuellen Beitrag und die Annahmevoraussetzungen klären wir in einem persönlichen Angebot.
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