DKV · Zahnzusatzversicherung
KombiMed Zahn Z90
KombiMed Zahn Z90 von DKV: die erfassten Leistungen und wichtigen Grenzen im Überblick.
Versicherer: DKV Deutsche Krankenversicherung AG · Tarifbezeichnung: Z90
Persönliches AngebotBeitrag und persönliche Annahmevoraussetzungen klären wir gemeinsam.
Die Angaben stammen aus dem erfassten Tarifbestand. Änderungen seit dem Dokumentstand sind möglich; maßgeblich sind die aktuellen Vertragsunterlagen.
Alle 5 Leistungsbereiche
01 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnersatz und Implantate
- Krone
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Teilkrone
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Brücke
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Prothese
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Implantat
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Implantatgetragener Zahnersatz
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Knochenaufbau
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Funktionsanalyse
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Funktionstherapie
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Onlay
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Keramikverblendung
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Veneer
- 90 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Bei Unfall oder reiner Regelversorgung 100 %. Anfangsstaffel beachten.
- Inlay
- 100 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Anfangsstaffel beachten.
02 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnbehandlung und Vorsorge
- Kunststoff-/Kompositfüllung
- 100 % einschließlich GKV-Pflichtleistung; ohne GKV-Pflichtleistung 50 % (Ablehnung nachweisen). Anfangsstaffel beachten.
- Wurzelbehandlung
- 100 %, soweit keine Leistungspflicht der GKV besteht. Kein Ersatz bei bloßem Verzicht auf zustehende GKV-Leistungen. Anfangsstaffel beachten.
- Parodontalbehandlung
- 100 %, soweit keine Leistungspflicht der GKV besteht. Kein Ersatz bei bloßem Verzicht auf zustehende GKV-Leistungen. Anfangsstaffel beachten.
- Aufbiss-/Knirscherschiene
- 90 %, soweit keine GKV-Leistungspflicht besteht; Unfall 100 %. Keine Sport-/Schnarcherschienen, Medikamententräger oder KFO-Schienen.
- Unterkieferprotrusionsschiene
- Nicht im Leistungsbereich Aufbissbehelfe/Schienen versichert.
- Professionelle Zahnreinigung
- 100 %, eine Zahnprophylaxe-Behandlung je Kalenderjahr.
03 / LEISTUNGSDETAILS
Kieferorthopädie
- KFO Kinder/Jugendliche
- 100 %, maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; KIG 1–5. Beginn vor dem 18. Geburtstag, Aufwendungen vor dem 25. Geburtstag. Anfangsgrenze 500/1.000/1.500 EUR in den ersten drei Kalenderjahren. GKV-Leistungen werden angerechnet.
- KFO KIG 1–2
- 100 %, maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; KIG 1–5. Beginn vor dem 18. Geburtstag, Aufwendungen vor dem 25. Geburtstag. Anfangsgrenze 500/1.000/1.500 EUR in den ersten drei Kalenderjahren. GKV-Leistungen werden angerechnet.
- KFO KIG 3–5
- 100 %, maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; KIG 1–5. Beginn vor dem 18. Geburtstag, Aufwendungen vor dem 25. Geburtstag. Anfangsgrenze 500/1.000/1.500 EUR in den ersten drei Kalenderjahren. GKV-Leistungen werden angerechnet.
- KFO-Mehr-/Zusatzleistungen
- 100 %, maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; KIG 1–5. Beginn vor dem 18. Geburtstag, Aufwendungen vor dem 25. Geburtstag. Anfangsgrenze 500/1.000/1.500 EUR in den ersten drei Kalenderjahren. GKV-Leistungen werden angerechnet.
- Aligner
- 100 %, maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; KIG 1–5. Beginn vor dem 18. Geburtstag, Aufwendungen vor dem 25. Geburtstag. Anfangsgrenze 500/1.000/1.500 EUR in den ersten drei Kalenderjahren. GKV-Leistungen werden angerechnet.
- Lingualtechnik
- 100 %, maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; KIG 1–5. Beginn vor dem 18. Geburtstag, Aufwendungen vor dem 25. Geburtstag. Anfangsgrenze 500/1.000/1.500 EUR in den ersten drei Kalenderjahren. GKV-Leistungen werden angerechnet.
- Minibrackets
- 100 %, maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; KIG 1–5. Beginn vor dem 18. Geburtstag, Aufwendungen vor dem 25. Geburtstag. Anfangsgrenze 500/1.000/1.500 EUR in den ersten drei Kalenderjahren. GKV-Leistungen werden angerechnet.
- Keramikbrackets
- 100 %, maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; KIG 1–5. Beginn vor dem 18. Geburtstag, Aufwendungen vor dem 25. Geburtstag. Anfangsgrenze 500/1.000/1.500 EUR in den ersten drei Kalenderjahren. GKV-Leistungen werden angerechnet.
- Kunststoffbrackets
- 100 %, maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; KIG 1–5. Beginn vor dem 18. Geburtstag, Aufwendungen vor dem 25. Geburtstag. Anfangsgrenze 500/1.000/1.500 EUR in den ersten drei Kalenderjahren. GKV-Leistungen werden angerechnet.
- KFO Erwachsene
- 100 % nur bei nach Versicherungsbeginn eingetretenem Unfall; kein Leistungsanspruch bei bloßem Verzicht auf zustehende GKV-Leistung.
04 / LEISTUNGSDETAILS
Weitere Zahnleistungen
- Bleaching
- Nicht im Grundtarif versichert; optionaler PLS-Baustein erforderlich.
05 / LEISTUNGSDETAILS
Leistungsstaffel in den ersten Jahren
- Zahnfüllungen, Zahnersatz, Schienen, Parodontal-/Wurzelbehandlungen und Zuschläge
- In den ersten 1 Kalenderjahren insgesamt 1000 EUR. Unfallausnahme; erstes Versicherungsjahr bis 31.12.
- Zahnfüllungen, Zahnersatz, Schienen, Parodontal-/Wurzelbehandlungen und Zuschläge
- In den ersten 2 Kalenderjahren insgesamt 2000 EUR. Unfallausnahme; erstes Versicherungsjahr bis 31.12.
- Zahnfüllungen, Zahnersatz, Schienen, Parodontal-/Wurzelbehandlungen und Zuschläge
- In den ersten 3 Kalenderjahren insgesamt 3000 EUR. Unfallausnahme; erstes Versicherungsjahr bis 31.12.
- Zahnfüllungen, Zahnersatz, Schienen, Parodontal-/Wurzelbehandlungen und Zuschläge
- Diese Anfangsbegrenzung entfällt; besondere Leistungsbudgets bleiben bestehen. Unfallausnahme; erstes Versicherungsjahr bis 31.12.
- Kieferorthopädie Kinder/Jugendliche
- In den ersten 1 Kalenderjahren insgesamt 500 EUR. Danach weiterhin maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; Unfallausnahme.
- Kieferorthopädie Kinder/Jugendliche
- In den ersten 2 Kalenderjahren insgesamt 1000 EUR. Danach weiterhin maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; Unfallausnahme.
- Kieferorthopädie Kinder/Jugendliche
- In den ersten 3 Kalenderjahren insgesamt 1500 EUR. Danach weiterhin maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; Unfallausnahme.
- Kieferorthopädie Kinder/Jugendliche
- Diese Anfangsbegrenzung entfällt; besondere Leistungsbudgets bleiben bestehen. Danach weiterhin maximal 2.000 EUR je Versicherungsfall; Unfallausnahme.
VOR DER ENTSCHEIDUNG LESEN
Wichtige Grenzen und Voraussetzungen
- Tarifbedingungen
- GKV-Mitgliedschaft und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland erforderlich. Keine Wartezeit; bereits vor Versicherungsbeginn eingetretene Versicherungsfälle sind ausgeschlossen.
- Tarifbedingungen
- GOZ/GOÄ bis zum 5-fachen Satz; rechtsgültige Honorarvereinbarung bei Überschreiten des Höchstsatzes erforderlich.
- Tarifbedingungen
- Verkürzung der Zahnstaffel bei nachgewiesener Zahnvorsorge und sonstiger Behandlungsfreiheit in den letzten drei Jahren nur nach gesondertem DKV-Antrag; die KFO-Staffel wird nicht verkürzt.
Erstattungsprozente beziehen sich auf den jeweils tariflich festgelegten Umfang. Gesetzliche Kassenleistungen, Höchstbeträge und weitere Bedingungen können die Auszahlung beeinflussen. Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen müssen vor Abschluss geklärt werden.
NACHVOLLZIEHBAR NACHLESEN
Quellen und Dokumentstand
Technischer Datenexport (keine erneute Tarifprüfung): 22.10.2026. Verlinkte Dokumente können einen abweichenden Ausgabestand haben. Ein Link allein ist keine Bestätigung sämtlicher Angaben.
Redaktioneller Überblick ausgewählter Zusatzversicherungen; kein vollständiger Marktvergleich. Leistungen gelten unter den jeweiligen Tarifbedingungen und Grenzen. Ihren aktuellen Beitrag und die Annahmevoraussetzungen klären wir in einem persönlichen Angebot.
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