uniVersa · Zahnzusatzversicherung
uni-dent|Top 90
uni-dent|Top 90 von uniVersa: die erfassten Leistungen und wichtigen Grenzen im Überblick.
Versicherer: uniVersa · Tarifbezeichnung: uni-dent|Top 90
Persönliches AngebotBeitrag und persönliche Annahmevoraussetzungen klären wir gemeinsam.
Die Angaben stammen aus dem erfassten Tarifbestand. Änderungen seit dem Dokumentstand sind möglich; maßgeblich sind die aktuellen Vertragsunterlagen.
Alle 6 Leistungsbereiche
01 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnersatz und Implantate
- Krone
- 90 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung; reine GKV-Regelversorgung ohne private Vergütungsanteile 100 %. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Teilkrone
- 90 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung; reine GKV-Regelversorgung ohne private Vergütungsanteile 100 %. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Brücke
- 90 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung; reine GKV-Regelversorgung ohne private Vergütungsanteile 100 %. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Prothese
- 90 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung; reine GKV-Regelversorgung ohne private Vergütungsanteile 100 %. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Implantat
- 90 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung; reine GKV-Regelversorgung ohne private Vergütungsanteile 100 %. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Onlay
- 90 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung; reine GKV-Regelversorgung ohne private Vergütungsanteile 100 %. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Veneer
- 90 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung; reine GKV-Regelversorgung ohne private Vergütungsanteile 100 %. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Knochenaufbau
- 90 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung; reine GKV-Regelversorgung ohne private Vergütungsanteile 100 %. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Inlay
- 100 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Funktionsanalyse
- 90 % einschließlich Vorleistung bei privaten Vergütungsanteilen. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Funktionstherapie
- 90 % einschließlich Vorleistung bei privaten Vergütungsanteilen. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
02 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnbehandlung und Vorsorge
- Kunststoff-/Kompositfüllung
- 100 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Wurzelbehandlung
- 100 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Parodontalbehandlung
- 100 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Aufbiss-/Knirscherschiene
- 90 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung; reine GKV-Regelversorgung ohne private Vergütungsanteile 100 %. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet. Einschließlich DROS-, Knirsch- und Protrusionsschienen.
- Unterkieferprotrusionsschiene
- 90 % einschließlich GKV-/Heilfürsorge-Vorleistung; reine GKV-Regelversorgung ohne private Vergütungsanteile 100 %. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet. Einschließlich DROS-, Knirsch- und Protrusionsschienen.
- Professionelle Zahnreinigung
- 100 % bis gemeinsam 200 EUR je Kalenderjahr für PZR und Zahnprophylaxe einschließlich Prothesenreinigung. Unterliegt auch der Anfangsstaffel.
03 / LEISTUNGSDETAILS
Kieferorthopädie
- KFO Kinder/Jugendliche
- 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen bis gemeinsam 2500 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit. Für versicherte Personen unter 21 Jahren; Altersgrenze entfällt bei unfallbedingter KFO. Eine gemeinsame Grenze, keine getrennten Kinder-/Erwachsenenbudgets. Keine Erstattung des GKV-Eigenanteils wegen nicht abgeschlossener KFO-Behandlung. Gesamterstattung höchstens Gesamtaufwendungen; gesetzliche Heilfürsorge gemäß AVB § 5 (3–4) beachten.
- KFO Erwachsene
- 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen bis gemeinsam 2500 EUR während der gesamten Vertragslaufzeit. Für versicherte Personen unter 21 Jahren; Altersgrenze entfällt bei unfallbedingter KFO. Eine gemeinsame Grenze, keine getrennten Kinder-/Erwachsenenbudgets. Keine Erstattung des GKV-Eigenanteils wegen nicht abgeschlossener KFO-Behandlung. Gesamterstattung höchstens Gesamtaufwendungen; gesetzliche Heilfürsorge gemäß AVB § 5 (3–4) beachten.
04 / LEISTUNGSDETAILS
Weitere Zahnleistungen
- Vollnarkose
- 90 % einschließlich Vorleistung bei Zusammenhang mit versicherten Maßnahmen nach II.1.1–1.4. Anfangsstaffel beachten. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Lachgas
- 90 % einschließlich Vorleistung bei Zusammenhang mit versicherten Maßnahmen nach II.1.1–1.4. Anfangsstaffel beachten. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Dämmerschlaf
- 90 % einschließlich Vorleistung bei Zusammenhang mit versicherten Maßnahmen nach II.1.1–1.4. Anfangsstaffel beachten. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Hypnose
- 90 % einschließlich Vorleistung bei Zusammenhang mit versicherten Maßnahmen nach II.1.1–1.4. Anfangsstaffel beachten. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Akupunktur
- 90 % einschließlich Vorleistung bei Zusammenhang mit versicherten Maßnahmen nach II.1.1–1.4. Anfangsstaffel beachten. Nur wenn die GKV/Heilfürsorge wegen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung oder Auslandsbehandlung nicht vorleistet, werden pauschal 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags als Vorleistung angerechnet.
- Bleaching
- 100 % bis 200 EUR innerhalb von zwei Kalenderjahren, durch einen Zahnarzt oder unter dessen Aufsicht. Unterliegt auch der Anfangsstaffel.
05 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnleistungen im Detail
- Wartezeit
- Keine Wartezeit
06 / LEISTUNGSDETAILS
Leistungsstaffel in den ersten Jahren
- Anfangsstaffel einschließlich Prophylaxe und Bleaching
- 1000 EUR kumuliert in den ersten 1 Kalenderjahren einschließlich PZR/Prophylaxe und Bleaching. Erstes Jahr endet am 31.12. Nach Vertragsschluss eingetretene Unfälle sind ausgenommen und werden nicht auf die Staffel angerechnet.
- Anfangsstaffel einschließlich Prophylaxe und Bleaching
- 2500 EUR kumuliert in den ersten 2 Kalenderjahren einschließlich PZR/Prophylaxe und Bleaching. Erstes Jahr endet am 31.12. Nach Vertragsschluss eingetretene Unfälle sind ausgenommen und werden nicht auf die Staffel angerechnet.
- Anfangsstaffel einschließlich Prophylaxe und Bleaching
- 4000 EUR kumuliert in den ersten 3 Kalenderjahren einschließlich PZR/Prophylaxe und Bleaching. Erstes Jahr endet am 31.12. Nach Vertragsschluss eingetretene Unfälle sind ausgenommen und werden nicht auf die Staffel angerechnet.
- Anfangsstaffel einschließlich Prophylaxe und Bleaching
- 5500 EUR kumuliert in den ersten 4 Kalenderjahren einschließlich PZR/Prophylaxe und Bleaching. Erstes Jahr endet am 31.12. Nach Vertragsschluss eingetretene Unfälle sind ausgenommen und werden nicht auf die Staffel angerechnet.
- Anfangsstaffel einschließlich Prophylaxe und Bleaching
- Ab dem fünften Kalenderjahr entfällt nur die Anfangsstaffel; sonstige Tarifgrenzen bleiben.
VOR DER ENTSCHEIDUNG LESEN
Wichtige Grenzen und Voraussetzungen
- Tarifbedingungen
- Voraussetzung ist deutsche GKV oder freie Heilfürsorge (einschließlich truppenärztlicher Versorgung). Keine Wartezeit; GOZ/GOÄ bis zu den jeweiligen Höchstsätzen. Vorleistungen nachweisen. Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen: 90 % einschließlich Vorleistung, mit der bedingten 20-%-Anrechnung nach II.1.4.
- Tarifbedingungen
- Versichert sind bei Vertragsschluss vorhandene Zähne einschließlich bereits dauerhaft ersetzter Zähne. Bei Vertragsschluss fehlende, nicht dauerhaft ersetzte Zähne sowie vorher begonnene oder angeratene zahnärztliche/kieferorthopädische Behandlungen sind ausgeschlossen. Kein pauschaler Ausschluss der Person und keine bestätigte individuelle Annahme.
- Tarifbedingungen
- Die Anfangsstaffel umfasst alle Leistungen II.1.1–1.7 einschließlich Prophylaxe/PZR und Bleaching. Erstes Kalenderjahr bis 31.12.; danach Kalenderjahre. Unfall nach Vertragsschluss: keine Anfangsbegrenzung und keine Anrechnung auf diese Staffel. Andere Leistungsgrenzen bleiben. Laborkosten zählen zum Kalenderjahr der Eingliederung.
- Tarifbedingungen
- Zwei Jahre Mindestvertragsdauer; danach jederzeit zum Monatsende kündbar, frühestens zum Ablauf der vereinbarten zwei Jahre (IV.2). Keine Alterungsrückstellungen. Beitragsalter = Beginnjahr minus Geburtsjahr; Altersstufenwechsel zum 1. Januar.
- Tarifbedingungen
- Vorübergehende Auslandsbehandlung zu ortsüblichen Kosten im tariflichen Umfang; Aufenthaltsgrenzen gemäß AVB § 1 (4.1–4.3) beachten. Innovations- und Zukunftsgarantie nach II.5–6 gelten innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
- Tarifbedingungen
- Beratungsangebot mit Basisbeitrag; der vollständige uniVersa-Antrags-, Dokumenten- und Abschlussweg ist noch nicht eingebunden. Bestehende Zahnzusatzversicherung und die Alters-/Vertretergrenzen des konkreten Abschlusswegs gesondert prüfen. Keine verbindliche Annahme oder Versicherereinreichung.
Erstattungsprozente beziehen sich auf den jeweils tariflich festgelegten Umfang. Gesetzliche Kassenleistungen, Höchstbeträge und weitere Bedingungen können die Auszahlung beeinflussen. Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen müssen vor Abschluss geklärt werden.
NACHVOLLZIEHBAR NACHLESEN
Quellen und Dokumentstand
Technischer Datenexport (keine erneute Tarifprüfung): 22.10.2026. Verlinkte Dokumente können einen abweichenden Ausgabestand haben. Ein Link allein ist keine Bestätigung sämtlicher Angaben.
- Tarifunterlagen · universa.de (öffnet in einem neuen Tab)
- Tarifunterlagen · universa.de (öffnet in einem neuen Tab)
- Tarifunterlagen · onlineabschluss.universa.de (öffnet in einem neuen Tab)
- Tarifunterlagen · universa.de (öffnet in einem neuen Tab)
- Tarifunterlagen · onlineabschluss.universa.de (öffnet in einem neuen Tab)
Redaktioneller Überblick ausgewählter Zusatzversicherungen; kein vollständiger Marktvergleich. Leistungen gelten unter den jeweiligen Tarifbedingungen und Grenzen. Ihren aktuellen Beitrag und die Annahmevoraussetzungen klären wir in einem persönlichen Angebot.
Weitere Möglichkeiten bei uniVersa
Zur Anbieterübersicht von uniVersaPERSÖNLICH FÜR SIE DA
Welche Absicherung passt zu Ihnen?
Wir besprechen Ihre Wünsche, erklären wichtige Grenzen und erstellen Ihr persönliches Angebot.