Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann private Kosten einer Zahnspange übernehmen. Bei KIG 3 bis 5 trägt die gesetzliche Krankenkasse unter den Voraussetzungen der Kieferorthopädie-Richtlinie die Kassenbehandlung. Bei KIG 1 oder 2 als höchster Einstufung bleibt die Behandlung in der Regel privat zu bezahlen. Prüfen Sie für beide Fälle, welche Leistungen und Höchstbeträge der Tarif vorsieht.
Was zahlt die Krankenkasse bei welcher Einstufung?
Die Praxis stuft die Fehlstellung in eine kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) ein. Bei einem Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag und einem Befund ab KIG 3 kann die gesetzliche Krankenkasse die vertragszahnärztliche Behandlung übernehmen. Familien zahlen zunächst in der Regel 20 Prozent der Kassenkosten. Bei mehreren gleichzeitig behandelten, gesetzlich versicherten Kindern im selben Haushalt mit ihren Erziehungsberechtigten sind es für das zweite und jedes weitere Kind 10 Prozent, sofern diese zu Behandlungsbeginn unter 18 waren. Die Kasse erstattet den gesetzlichen Eigenanteil, sobald die Behandlung im medizinisch erforderlichen Umfang des Plans abgeschlossen ist.
Weiterlesen: Gemeinsamer Bundesausschuss: Kieferorthopädie-Richtlinien und KIG-Einstufung, § 29 SGB V zur kieferorthopädischen BehandlungWelche Kosten können privat bleiben?
Bei KIG 1 oder 2 als höchster Einstufung ist die Zahnspange in der Regel eine Privatleistung. Besteht ein Kassenanspruch, können zusätzlich privat vereinbarte Kosten anfallen, etwa für Keramikbrackets oder bestimmte festsitzende Retainer. Fragen Sie nach der Kassenalternative und lassen Sie sich vor Behandlungsbeginn die Kassenleistungen und privaten Mehr- oder Zusatzleistungen getrennt ausweisen. Im Zusatztarif zählen die Bedingungen für beide Fälle: mit Kassenleistung und ohne Kassenleistung. Prüfen Sie, ob die gewünschten Maßnahmen eingeschlossen sind, ob die Kassenleistung angerechnet wird und wie die Höchstbeträge über die Zeit verteilt sind.
Weiterlesen: Gemeinsamer Bundesausschuss: Kieferorthopädie-Richtlinien und KIG-Einstufung, § 29 SGB V zur kieferorthopädischen Behandlung, KZBV: Kassenleistungen, Mehrleistungen und Zusatzleistungen in der KieferorthopädieWann ist der richtige Zeitpunkt für die Tarifprüfung?
Wenn Sie Schutz für eine mögliche spätere Zahnspange suchen, vergleichen Sie Tarife, bevor eine konkrete Behandlung empfohlen oder begonnen wurde. Prüfen Sie das Alter bei Behandlungsbeginn und fragen Sie bei einem bestehenden Befund nach, was bereits dokumentiert ist. Wie unterschiedlich die Regeln sein können, zeigen zwei Beispiele: Barmenia Mehr Zahn Kompakt 100 verlangt für die Kinderleistung einen Behandlungsbeginn nach Versicherungsbeginn und hat einen Gesamthöchstbetrag sowie anfängliche Grenzen. ERGO Kieferorthopädie Sofort kann auch bei einer früheren Empfehlung oder begonnenen Behandlung greifen. Die Bedingungen schließen Aufwendungen für vor Beginn des Versicherungsschutzes bereits durchgeführte oder beendete Behandlungen aus. Mehr zur bereits angeratenen Behandlung.
Weiterlesen: Barmenia: Tarifbedingungen für Mehr Zahn Kompakt 100, Ziffern 9 und 11, Barmenia: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung, ERGO: Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder, ERGO: Versicherungsbedingungen zum Tarif KFO, Ziffer 1.2.1MITNEHMEN INS GESPRÄCH
Ihre kurze Checkliste.
- KIG-Einstufung, Behandlungsbeginn und Kostenplan bei der Praxis erfragen.
- Kassenleistung, vorläufigen gesetzlichen Eigenanteil und private Kosten getrennt notieren.
- Erstattung mit und ohne Kassenleistung sowie Altersgrenzen und Höchstbeträge vergleichen.
- Bei bereits angeratener Zahnspange schriftlich klären, welche noch anstehenden Maßnahmen der Tarif berücksichtigt.
Quellen & Einordnung
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Kieferorthopädie-Richtlinien und KIG-Einstufung
- § 29 SGB V zur kieferorthopädischen Behandlung
- KZBV: Kassenleistungen, Mehrleistungen und Zusatzleistungen in der Kieferorthopädie
- Barmenia: Tarifbedingungen für Mehr Zahn Kompakt 100, Ziffern 9 und 11
- Barmenia: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Krankenzusatzversicherung
- ERGO: Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder
- ERGO: Versicherungsbedingungen zum Tarif KFO, Ziffer 1.2.1
Ursprünglicher Quellenstand: 03.11.2026. Dieser Ratgeber bietet allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Vertragsprüfung. Tarifleistungen und Voraussetzungen können sich unterscheiden. Anbieterquellen dienen zur Einordnung einzelner Produktmerkmale; eine Empfehlung ist damit nicht verbunden.