ARAG · Zahnzusatzversicherung
DentalPro Z100
DentalPro Z100 von ARAG: die erfassten Leistungen und wichtigen Grenzen im Überblick.
Versicherer: ARAG Krankenversicherungs-AG · Tarifbezeichnung: DentalPro Z100
Persönliches AngebotBeitrag und persönliche Annahmevoraussetzungen klären wir gemeinsam.
Die Angaben stammen aus dem erfassten Tarifbestand. Änderungen seit dem Dokumentstand sind möglich; maßgeblich sind die aktuellen Vertragsunterlagen.
Alle 4 Leistungsbereiche
01 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnersatz und Implantate
- Krone
- 80 % einschließlich GKV; reine Regelversorgung 100 %. Anfangsbegrenzung beachten.
- Teilkrone
- 80 % einschließlich GKV; reine Regelversorgung 100 %. Anfangsbegrenzung beachten.
- Brücke
- 80 % einschließlich GKV; reine Regelversorgung 100 %. Anfangsbegrenzung beachten.
- Prothese
- 80 % einschließlich GKV; reine Regelversorgung 100 %. Anfangsbegrenzung beachten.
- Implantat
- 80 % einschließlich GKV; reine Regelversorgung 100 %. Anfangsbegrenzung beachten.
- Implantatgetragener Zahnersatz
- 80 % einschließlich GKV; reine Regelversorgung 100 %. Anfangsbegrenzung beachten.
- Knochenaufbau
- 80 % einschließlich GKV; reine Regelversorgung 100 %. Anfangsbegrenzung beachten.
- Onlay
- 80 % einschließlich GKV; reine Regelversorgung 100 %. Anfangsbegrenzung beachten.
- Funktionsanalyse
- 80 % einschließlich GKV; reine Regelversorgung 100 %. Anfangsbegrenzung beachten.
- Funktionstherapie
- 80 % einschließlich GKV; reine Regelversorgung 100 %. Anfangsbegrenzung beachten.
- Inlay
- 80 % einschließlich GKV; kein Regelversorgungsbonus.
02 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnbehandlung und Vorsorge
- Kunststoff-/Kompositfüllung
- 100 % einschließlich GKV. Anfangsbegrenzung beachten.
- Wurzelbehandlung
- 100 % einschließlich GKV. Anfangsbegrenzung beachten.
- Parodontalbehandlung
- 100 % einschließlich GKV. Anfangsbegrenzung beachten.
- Aufbiss-/Knirscherschiene
- 100 % einschließlich GKV. Anfangsbegrenzung beachten.
- Professionelle Zahnreinigung
- 100 % einschließlich GKV. Prophylaktische Leistungen ab dem 21. Geburtstag nur einmal pro Kalenderjahr; GKV-Leistungen zuerst beanspruchen.
03 / LEISTUNGSDETAILS
Kieferorthopädie
- KFO Kinder/Jugendliche
- 80 % bei medizinisch notwendiger KFO ohne GKV-Leistungsanspruch, auch Erwachsene. Anfangsbegrenzung beachten.
- KFO KIG 1–2
- 80 % bei medizinisch notwendiger KFO ohne GKV-Leistungsanspruch, auch Erwachsene. Anfangsbegrenzung beachten.
- KFO Erwachsene
- 80 % bei medizinisch notwendiger KFO ohne GKV-Leistungsanspruch, auch Erwachsene. Anfangsbegrenzung beachten.
- KFO KIG 3–5
- Keine Leistung bei GKV-Leistungsanspruch für KFO (bei Kindern/Jugendlichen KIG 3–5).
- KFO-Mehr-/Zusatzleistungen
- Keine Leistung bei GKV-Leistungsanspruch für KFO (bei Kindern/Jugendlichen KIG 3–5).
04 / LEISTUNGSDETAILS
Leistungsstaffel in den ersten Jahren
- Tarifleistungen insgesamt
- Im 1. Jahr ab Versicherungsbeginn 500 EUR; eigenständige Jahresgrenze, nicht kumuliert. Unfallausnahme.
- Tarifleistungen insgesamt
- Im 2. Jahr ab Versicherungsbeginn 1000 EUR; eigenständige Jahresgrenze, nicht kumuliert. Unfallausnahme.
- Tarifleistungen insgesamt
- Anfangsbegrenzung entfällt; besondere Leistungsbudgets bleiben bestehen.
VOR DER ENTSCHEIDUNG LESEN
Wichtige Grenzen und Voraussetzungen
- Tarifbedingungen
- GKV erforderlich; keine andere private Zahnversicherung und kein GKV-Kostenerstattungsprinzip. Ausnahme für später arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung beachten.
- Tarifbedingungen
- Behandler mit Kassenzulassung erforderlich. GKV-Leistungen zuerst beanspruchen; rein private Abrechnung trotz möglicher Kassenabrechnung ist nicht erstattungsfähig.
- Tarifbedingungen
- Wartezeit grundsätzlich drei Monate für Zahnbehandlung, acht Monate für Zahnersatz und KFO; Unfallausnahme und mögliche Erlasse nach AVB §3.
- Tarifbedingungen
- Antrag PDF273011: laufende/angeratene Behandlungen, parodontale Erkrankung sowie fehlende oder durch Prothesen ersetzte Zähne können Ausschlüsse, Zuschläge oder Ablehnung auslösen. Eine abschließende Antragsprüfung steht aus.
Erstattungsprozente beziehen sich auf den jeweils tariflich festgelegten Umfang. Gesetzliche Kassenleistungen, Höchstbeträge und weitere Bedingungen können die Auszahlung beeinflussen. Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen müssen vor Abschluss geklärt werden.
NACHVOLLZIEHBAR NACHLESEN
Quellen und Dokumentstand
Technischer Datenexport (keine erneute Tarifprüfung): 22.10.2026. Verlinkte Dokumente können einen abweichenden Ausgabestand haben. Ein Link allein ist keine Bestätigung sämtlicher Angaben.
Redaktioneller Überblick ausgewählter Zusatzversicherungen; kein vollständiger Marktvergleich. Leistungen gelten unter den jeweiligen Tarifbedingungen und Grenzen. Ihren aktuellen Beitrag und die Annahmevoraussetzungen klären wir in einem persönlichen Angebot.
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