CHECKSDIREKT · ZUSATZVERSICHERUNGEN

ARAG · Zahnzusatzversicherung

DentalPro Z50/90

DentalPro Z50/90 von ARAG: die erfassten Leistungen und wichtigen Grenzen im Überblick.

Persönliches Angebot

Beitrag und persönliche Annahmevoraussetzungen klären wir gemeinsam.

Die Angaben stammen aus dem erfassten Tarifbestand. Änderungen seit dem Dokumentstand sind möglich; maßgeblich sind die aktuellen Vertragsunterlagen.

Alle 4 Leistungsbereiche

01 / LEISTUNGSDETAILS

Zahnersatz und Implantate

Krone
50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Rechnungsposition. Anfangsbegrenzung beachten.
Teilkrone
50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Rechnungsposition. Anfangsbegrenzung beachten.
Brücke
50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Rechnungsposition. Anfangsbegrenzung beachten.
Prothese
50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Rechnungsposition. Anfangsbegrenzung beachten.
Implantat
50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Rechnungsposition. Anfangsbegrenzung beachten.
Implantatgetragener Zahnersatz
50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Rechnungsposition. Anfangsbegrenzung beachten.
Knochenaufbau
50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Rechnungsposition. Anfangsbegrenzung beachten.
Onlay
50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Rechnungsposition. Anfangsbegrenzung beachten.
Funktionsanalyse
50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Rechnungsposition. Anfangsbegrenzung beachten.
Funktionstherapie
50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Rechnungsposition. Anfangsbegrenzung beachten.
Inlay
50 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags; zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Rechnungsposition. Anfangsbegrenzung beachten.

02 / LEISTUNGSDETAILS

Zahnbehandlung und Vorsorge

Kunststoff-/Kompositfüllung
50 % der erstattungsfähigen Rechnung, zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Position. Anfangsbegrenzung beachten.
Wurzelbehandlung
50 % der erstattungsfähigen Rechnung, zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Position. Anfangsbegrenzung beachten.
Parodontalbehandlung
50 % der erstattungsfähigen Rechnung, zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Position. Anfangsbegrenzung beachten.
Aufbiss-/Knirscherschiene
50 % der erstattungsfähigen Rechnung, zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Position. Anfangsbegrenzung beachten.
Professionelle Zahnreinigung
50 % der erstattungsfähigen Rechnung, zusammen mit GKV höchstens 90 % je vorgeleisteter Position. Prophylaktische Leistungen ab dem 21. Geburtstag nur einmal pro Kalenderjahr; GKV-Leistungen zuerst beanspruchen.

03 / LEISTUNGSDETAILS

Kieferorthopädie

KFO Kinder/Jugendliche
50 % der erstattungsfähigen Rechnung bei medizinisch notwendiger KFO ohne GKV-Leistungsanspruch, auch Erwachsene. Anfangsbegrenzung beachten.
KFO KIG 1–2
50 % der erstattungsfähigen Rechnung bei medizinisch notwendiger KFO ohne GKV-Leistungsanspruch, auch Erwachsene. Anfangsbegrenzung beachten.
KFO Erwachsene
50 % der erstattungsfähigen Rechnung bei medizinisch notwendiger KFO ohne GKV-Leistungsanspruch, auch Erwachsene. Anfangsbegrenzung beachten.
KFO KIG 3–5
Keine Leistung bei GKV-Leistungsanspruch für KFO (bei Kindern/Jugendlichen KIG 3–5).
KFO-Mehr-/Zusatzleistungen
Keine Leistung bei GKV-Leistungsanspruch für KFO (bei Kindern/Jugendlichen KIG 3–5).

04 / LEISTUNGSDETAILS

Leistungsstaffel in den ersten Jahren

Tarifleistungen insgesamt
Im 1. Jahr ab Versicherungsbeginn 310 EUR; eigenständige Jahresgrenze, nicht kumuliert. Unfallausnahme.
Tarifleistungen insgesamt
Im 2. Jahr ab Versicherungsbeginn 620 EUR; eigenständige Jahresgrenze, nicht kumuliert. Unfallausnahme.
Tarifleistungen insgesamt
Anfangsbegrenzung entfällt; besondere Leistungsbudgets bleiben bestehen.

VOR DER ENTSCHEIDUNG LESEN

Wichtige Grenzen und Voraussetzungen

Tarifbedingungen
GKV erforderlich; keine andere private Zahnversicherung und kein GKV-Kostenerstattungsprinzip. Ausnahme für später arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung beachten.
Tarifbedingungen
Behandler mit Kassenzulassung erforderlich. GKV-Leistungen zuerst beanspruchen; rein private Abrechnung trotz möglicher Kassenabrechnung ist nicht erstattungsfähig.
Tarifbedingungen
Wartezeit grundsätzlich drei Monate für Zahnbehandlung, acht Monate für Zahnersatz und KFO; Unfallausnahme und mögliche Erlasse nach AVB §3.
Tarifbedingungen
Antrag PDF273011: laufende/angeratene Behandlungen, parodontale Erkrankung sowie fehlende oder durch Prothesen ersetzte Zähne können Ausschlüsse, Zuschläge oder Ablehnung auslösen. Eine abschließende Antragsprüfung steht aus.

Erstattungsprozente beziehen sich auf den jeweils tariflich festgelegten Umfang. Gesetzliche Kassenleistungen, Höchstbeträge und weitere Bedingungen können die Auszahlung beeinflussen. Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen müssen vor Abschluss geklärt werden.

NACHVOLLZIEHBAR NACHLESEN

Quellen und Dokumentstand

Technischer Datenexport (keine erneute Tarifprüfung): 22.10.2026. Verlinkte Dokumente können einen abweichenden Ausgabestand haben. Ein Link allein ist keine Bestätigung sämtlicher Angaben.

Redaktioneller Überblick ausgewählter Zusatzversicherungen; kein vollständiger Marktvergleich. Leistungen gelten unter den jeweiligen Tarifbedingungen und Grenzen. Ihren aktuellen Beitrag und die Annahmevoraussetzungen klären wir in einem persönlichen Angebot.

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