NÜRNBERGER · Zahnzusatzversicherung
Komfort 80 / Z80
Komfort 80 / Z80 von NÜRNBERGER: die erfassten Leistungen und wichtigen Grenzen im Überblick.
Versicherer: Nürnberger · Tarifbezeichnung: Z80
Persönliches AngebotBeitrag und persönliche Annahmevoraussetzungen klären wir gemeinsam.
Die Angaben stammen aus dem erfassten Tarifbestand. Änderungen seit dem Dokumentstand sind möglich; maßgeblich sind die aktuellen Vertragsunterlagen.
Alle 6 Leistungsbereiche
01 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnersatz und Implantate
- Krone
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Teilkrone
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Brücke
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Prothese
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Implantat
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Inlay
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Onlay
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Veneer
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Funktionsanalyse
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Funktionstherapie
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
02 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnbehandlung und Vorsorge
- Kunststoff-/Kompositfüllung
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Wurzelbehandlung
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Parodontalbehandlung
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Aufbiss-/Knirscherschiene
- 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
- Professionelle Zahnreinigung
- 100 % der nach Vorleistungen verbleibenden Aufwendungen, gemeinsam bis 100 EUR pro Versicherungsjahr für PZR und Zahnprophylaxe. Erstes Jahr bis 31.12., danach Kalenderjahre.
- Fissurenversiegelung
- 100 % der nach Vorleistungen verbleibenden Aufwendungen, gemeinsam bis 100 EUR pro Versicherungsjahr für PZR und Zahnprophylaxe. Erstes Jahr bis 31.12., danach Kalenderjahre.
03 / LEISTUNGSDETAILS
Kieferorthopädie
- KFO Kinder/Jugendliche
- 80 % nach Abzug des GKV-Leistungsanspruchs, insgesamt bis 1600 EUR für die gesamte kieferorthopädische Behandlung (KIG 1–5 einschließlich Mehrkosten). Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag; danach ausschließlich unfallbedingt.
- KFO Erwachsene
- 80 % nach Abzug des GKV-Leistungsanspruchs, insgesamt bis 1600 EUR für die gesamte kieferorthopädische Behandlung (KIG 1–5 einschließlich Mehrkosten). Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag; danach ausschließlich unfallbedingt.
04 / LEISTUNGSDETAILS
Weitere Zahnleistungen
- Vollnarkose
- 100 %, gemeinsam bis 100 EUR pro Versicherungsjahr für schmerzstillende Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit Zahnbehandlung, Zahnersatz oder KFO.
- Lachgas
- 100 %, gemeinsam bis 100 EUR pro Versicherungsjahr für schmerzstillende Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit Zahnbehandlung, Zahnersatz oder KFO.
- Dämmerschlaf
- 100 %, gemeinsam bis 100 EUR pro Versicherungsjahr für schmerzstillende Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit Zahnbehandlung, Zahnersatz oder KFO.
- Hypnose
- 100 %, gemeinsam bis 100 EUR pro Versicherungsjahr für schmerzstillende Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit Zahnbehandlung, Zahnersatz oder KFO.
- Akupunktur
- 100 %, gemeinsam bis 100 EUR pro Versicherungsjahr für schmerzstillende Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit Zahnbehandlung, Zahnersatz oder KFO.
- Bleaching
- 100 % bis 100 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren; in zahnärztlicher Praxis oder zahnärztlich begleitet und überwacht.
05 / LEISTUNGSDETAILS
Zahnleistungen im Detail
- Wartezeit
- Keine Wartezeit
- Vorversicherung
- Keine weitere private Zusatzversicherung für dieselben Leistungen parallel (§ 14). Keine belegte pauschale Staffelverkürzung durch Vorversicherung. Bei internem Wechsel gelten Mehrleistungen nur für neue Versicherungsfälle; fehlende/nicht dauerhaft ersetzte Zähne bleiben gemäß § 7 ausgeschlossen.
06 / LEISTUNGSDETAILS
Leistungsstaffel in den ersten Jahren
- Zahnbehandlung und Zahnersatz (3.3.1)
- 800 EUR kumuliert in den ersten 1 Versicherungsjahren. Erstes Jahr als Rumpfjahr bis 31.12., danach Kalenderjahre. Nur Zahnbehandlung/Zahnersatz; nach Versicherungsbeginn eingetretene Unfälle ausgenommen.
- Zahnbehandlung und Zahnersatz (3.3.1)
- 1600 EUR kumuliert in den ersten 2 Versicherungsjahren. Erstes Jahr als Rumpfjahr bis 31.12., danach Kalenderjahre. Nur Zahnbehandlung/Zahnersatz; nach Versicherungsbeginn eingetretene Unfälle ausgenommen.
- Zahnbehandlung und Zahnersatz (3.3.1)
- 2400 EUR kumuliert in den ersten 3 Versicherungsjahren. Erstes Jahr als Rumpfjahr bis 31.12., danach Kalenderjahre. Nur Zahnbehandlung/Zahnersatz; nach Versicherungsbeginn eingetretene Unfälle ausgenommen.
- Zahnbehandlung und Zahnersatz (3.3.1)
- 3200 EUR kumuliert in den ersten 4 Versicherungsjahren. Erstes Jahr als Rumpfjahr bis 31.12., danach Kalenderjahre. Nur Zahnbehandlung/Zahnersatz; nach Versicherungsbeginn eingetretene Unfälle ausgenommen.
- Zahnbehandlung und Zahnersatz (3.3.1)
- Ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Anfangsstaffel; separate Tarifbudgets bleiben.
VOR DER ENTSCHEIDUNG LESEN
Wichtige Grenzen und Voraussetzungen
- Tarifbedingungen
- Für deutsche GKV oder Anspruch auf Heilfürsorge. Kein Gesundheitsfragenkatalog im Original KV049_202607; Antrag, Einwilligungen und getrennte Unterschriften sind erforderlich. Keine verbindliche Annahmezusage.
- Tarifbedingungen
- Vor Vertragsschluss begonnene/angeratene Behandlungen und erstmalige Versorgung bereits fehlender oder nicht dauerhaft ersetzter Zähne sind ausgeschlossen. Milch- und Weisheitszähne zählen nicht als fehlend. Kein pauschaler Ausschluss der Person (§ 5).
- Tarifbedingungen
- Keine Wartezeit. Weltweiter Schutz; GOZ/GOÄ auch über Höchstsätze hinaus, im Ausland höchstens entsprechende deutsche Aufwendungen (§§ 2, 3.2, 9).
- Tarifbedingungen
- Heil- und Kostenplan bei erwartetem Gesamtbetrag über 2.000 EUR empfohlen (§ 3.3.1). Anfangsstaffel nur für Zahnbehandlung/Zahnersatz; PZR, Schmerzmaßnahmen, Bleaching und KFO haben eigene Grenzen.
- Tarifbedingungen
- Vorversicherung: keine parallele private Zusatzversicherung für dieselben Leistungen (§ 14). Interner Wechsel und Ausschlüsse nach § 7; keine belegte pauschale Übernahme oder Kürzung der Anfangsstaffel.
- Tarifbedingungen
- Beitragsalter wird zum Ende des Geburtsmonats vollendet; Wechsel der Altersgruppe im Folgemonat (§ 10). Keine Alterungsrückstellungen. Neubeiträge hier bis 69 quellengeprüft; keine Extrapolation darüber hinaus.
- Tarifbedingungen
- Kündigung erstmals zum Ende des Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn, danach zum Ende des nächsten Monats; AVB §§ 16–17 beachten.
Erstattungsprozente beziehen sich auf den jeweils tariflich festgelegten Umfang. Gesetzliche Kassenleistungen, Höchstbeträge und weitere Bedingungen können die Auszahlung beeinflussen. Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen müssen vor Abschluss geklärt werden.
NACHVOLLZIEHBAR NACHLESEN
Quellen und Dokumentstand
Technischer Datenexport (keine erneute Tarifprüfung): 22.10.2026. Verlinkte Dokumente können einen abweichenden Ausgabestand haben. Ein Link allein ist keine Bestätigung sämtlicher Angaben.
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Redaktioneller Überblick ausgewählter Zusatzversicherungen; kein vollständiger Marktvergleich. Leistungen gelten unter den jeweiligen Tarifbedingungen und Grenzen. Ihren aktuellen Beitrag und die Annahmevoraussetzungen klären wir in einem persönlichen Angebot.
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