CHECKSDIREKT · ZUSATZVERSICHERUNGEN

NÜRNBERGER · Zahnzusatzversicherung

Komfort 90 / Z90

Komfort 90 / Z90 von NÜRNBERGER: die erfassten Leistungen und wichtigen Grenzen im Überblick.

Persönliches Angebot

Beitrag und persönliche Annahmevoraussetzungen klären wir gemeinsam.

Die Angaben stammen aus dem erfassten Tarifbestand. Änderungen seit dem Dokumentstand sind möglich; maßgeblich sind die aktuellen Vertragsunterlagen.

Alle 6 Leistungsbereiche

01 / LEISTUNGSDETAILS

Zahnersatz und Implantate

Krone
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Teilkrone
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Brücke
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Prothese
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Implantat
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Inlay
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Onlay
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Veneer
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Funktionsanalyse
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Funktionstherapie
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.

02 / LEISTUNGSDETAILS

Zahnbehandlung und Vorsorge

Kunststoff-/Kompositfüllung
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Wurzelbehandlung
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Parodontalbehandlung
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Aufbiss-/Knirscherschiene
90 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags einschließlich GKV/Heilfürsorge. Zahnersatz mindestens in Höhe des GKV-Festzuschusses bzw. der Heilfürsorge-Vorleistung; Gesamterstattung höchstens Rechnungsbetrag. Anfangsstaffel beachten.
Professionelle Zahnreinigung
100 % der nach Vorleistungen verbleibenden Aufwendungen, gemeinsam bis 150 EUR pro Versicherungsjahr für PZR und Zahnprophylaxe. Erstes Jahr bis 31.12., danach Kalenderjahre.
Fissurenversiegelung
100 % der nach Vorleistungen verbleibenden Aufwendungen, gemeinsam bis 150 EUR pro Versicherungsjahr für PZR und Zahnprophylaxe. Erstes Jahr bis 31.12., danach Kalenderjahre.

03 / LEISTUNGSDETAILS

Kieferorthopädie

KFO Kinder/Jugendliche
90 % nach Abzug des GKV-Leistungsanspruchs, insgesamt bis 1800 EUR für die gesamte kieferorthopädische Behandlung (KIG 1–5 einschließlich Mehrkosten). Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag; danach ausschließlich unfallbedingt.
KFO Erwachsene
90 % nach Abzug des GKV-Leistungsanspruchs, insgesamt bis 1800 EUR für die gesamte kieferorthopädische Behandlung (KIG 1–5 einschließlich Mehrkosten). Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag; danach ausschließlich unfallbedingt.

04 / LEISTUNGSDETAILS

Weitere Zahnleistungen

Vollnarkose
100 %, gemeinsam bis 150 EUR pro Versicherungsjahr für schmerzstillende Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit Zahnbehandlung, Zahnersatz oder KFO.
Lachgas
100 %, gemeinsam bis 150 EUR pro Versicherungsjahr für schmerzstillende Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit Zahnbehandlung, Zahnersatz oder KFO.
Dämmerschlaf
100 %, gemeinsam bis 150 EUR pro Versicherungsjahr für schmerzstillende Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit Zahnbehandlung, Zahnersatz oder KFO.
Hypnose
100 %, gemeinsam bis 150 EUR pro Versicherungsjahr für schmerzstillende Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit Zahnbehandlung, Zahnersatz oder KFO.
Akupunktur
100 %, gemeinsam bis 150 EUR pro Versicherungsjahr für schmerzstillende Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit Zahnbehandlung, Zahnersatz oder KFO.
Bleaching
100 % bis 150 EUR innerhalb von zwei Versicherungsjahren; in zahnärztlicher Praxis oder zahnärztlich begleitet und überwacht.

05 / LEISTUNGSDETAILS

Zahnleistungen im Detail

Wartezeit
Keine Wartezeit
Vorversicherung
Keine weitere private Zusatzversicherung für dieselben Leistungen parallel (§ 14). Keine belegte pauschale Staffelverkürzung durch Vorversicherung. Bei internem Wechsel gelten Mehrleistungen nur für neue Versicherungsfälle; fehlende/nicht dauerhaft ersetzte Zähne bleiben gemäß § 7 ausgeschlossen.

06 / LEISTUNGSDETAILS

Leistungsstaffel in den ersten Jahren

Zahnbehandlung und Zahnersatz (3.3.1)
900 EUR kumuliert in den ersten 1 Versicherungsjahren. Erstes Jahr als Rumpfjahr bis 31.12., danach Kalenderjahre. Nur Zahnbehandlung/Zahnersatz; nach Versicherungsbeginn eingetretene Unfälle ausgenommen.
Zahnbehandlung und Zahnersatz (3.3.1)
1800 EUR kumuliert in den ersten 2 Versicherungsjahren. Erstes Jahr als Rumpfjahr bis 31.12., danach Kalenderjahre. Nur Zahnbehandlung/Zahnersatz; nach Versicherungsbeginn eingetretene Unfälle ausgenommen.
Zahnbehandlung und Zahnersatz (3.3.1)
2700 EUR kumuliert in den ersten 3 Versicherungsjahren. Erstes Jahr als Rumpfjahr bis 31.12., danach Kalenderjahre. Nur Zahnbehandlung/Zahnersatz; nach Versicherungsbeginn eingetretene Unfälle ausgenommen.
Zahnbehandlung und Zahnersatz (3.3.1)
3600 EUR kumuliert in den ersten 4 Versicherungsjahren. Erstes Jahr als Rumpfjahr bis 31.12., danach Kalenderjahre. Nur Zahnbehandlung/Zahnersatz; nach Versicherungsbeginn eingetretene Unfälle ausgenommen.
Zahnbehandlung und Zahnersatz (3.3.1)
Ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt die Anfangsstaffel; separate Tarifbudgets bleiben.

VOR DER ENTSCHEIDUNG LESEN

Wichtige Grenzen und Voraussetzungen

Tarifbedingungen
Für deutsche GKV oder Anspruch auf Heilfürsorge. Kein Gesundheitsfragenkatalog im Original KV049_202607; Antrag, Einwilligungen und getrennte Unterschriften sind erforderlich. Keine verbindliche Annahmezusage.
Tarifbedingungen
Vor Vertragsschluss begonnene/angeratene Behandlungen und erstmalige Versorgung bereits fehlender oder nicht dauerhaft ersetzter Zähne sind ausgeschlossen. Milch- und Weisheitszähne zählen nicht als fehlend. Kein pauschaler Ausschluss der Person (§ 5).
Tarifbedingungen
Keine Wartezeit. Weltweiter Schutz; GOZ/GOÄ auch über Höchstsätze hinaus, im Ausland höchstens entsprechende deutsche Aufwendungen (§§ 2, 3.2, 9).
Tarifbedingungen
Heil- und Kostenplan bei erwartetem Gesamtbetrag über 2.000 EUR empfohlen (§ 3.3.1). Anfangsstaffel nur für Zahnbehandlung/Zahnersatz; PZR, Schmerzmaßnahmen, Bleaching und KFO haben eigene Grenzen.
Tarifbedingungen
Vorversicherung: keine parallele private Zusatzversicherung für dieselben Leistungen (§ 14). Interner Wechsel und Ausschlüsse nach § 7; keine belegte pauschale Übernahme oder Kürzung der Anfangsstaffel.
Tarifbedingungen
Beitragsalter wird zum Ende des Geburtsmonats vollendet; Wechsel der Altersgruppe im Folgemonat (§ 10). Keine Alterungsrückstellungen. Neubeiträge hier bis 69 quellengeprüft; keine Extrapolation darüber hinaus.
Tarifbedingungen
Kündigung erstmals zum Ende des Kalenderjahres nach Versicherungsbeginn, danach zum Ende des nächsten Monats; AVB §§ 16–17 beachten.

Erstattungsprozente beziehen sich auf den jeweils tariflich festgelegten Umfang. Gesetzliche Kassenleistungen, Höchstbeträge und weitere Bedingungen können die Auszahlung beeinflussen. Bereits begonnene oder angeratene Behandlungen müssen vor Abschluss geklärt werden.

NACHVOLLZIEHBAR NACHLESEN

Quellen und Dokumentstand

Technischer Datenexport (keine erneute Tarifprüfung): 22.10.2026. Verlinkte Dokumente können einen abweichenden Ausgabestand haben. Ein Link allein ist keine Bestätigung sämtlicher Angaben.

Redaktioneller Überblick ausgewählter Zusatzversicherungen; kein vollständiger Marktvergleich. Leistungen gelten unter den jeweiligen Tarifbedingungen und Grenzen. Ihren aktuellen Beitrag und die Annahmevoraussetzungen klären wir in einem persönlichen Angebot.

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